Vom Haustraum zum Traumhaus
Ein eigenes Haus, Millionen Deutsche träumen davon. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden kommt nicht über Nacht, er entwickelt sich über einen geraumen Zeitraum.
2012 haben sich mehr als 100.000 Familien diesen Traum erfüllt.
Essen, Trinken, Schlafen, Arbeiten und Wohnen sind Grundbedürfnisse aller Menschen.
Und jeder Mensch hat ein ganz individuelles Bild von seinem Haus im Kopf, wie er leben möchte, wie groß es sein soll, wo soll es entstehen, wie sieht das Wohnzimmer aus uns wie der Garten.
Bis zur endgültigen Entscheidung für das eigene Haus müssen viele Gedanken, Unwägbarkeiten und Klippen überwunden werden.
Die Auswahl des richtigen, passenden Baupartners ist dabei die Grundlage für die Erfüllung des Traumes vom eigenen Haus. Es muss Vertrauen auf beiden Seiten und das gute Gefühl, richtig beraten worden zu sein, vorhanden sein.
Wie findet man nun den richtigen Baupartner?
Verbraucherschützer geben immer wieder Tipps und Hinweise, wie Bauherren entspannt zum eigenen Haus kommen.
Leider tummeln sich viele schwarze Schafe auf dem Markt der Einfamilienhausbauer, die nur auf das schnelle Geschäft aus sind. Sicherheiten und das Wohl der Bauherren stehen dabei nicht im Vordergrund.
Unerfahrene und sicherheitsbewußte Bauherren müssen die Augen offen halten.
So sollte im Bauwerkvertrag auf keinen Fall die FinanzierungSumme-Garantie fehlen, denn mit dieser Bürgschaft werden Kosten in Höhe von bis zu 15.000 EUR aufgefangen, falls doch noch etwas Unvorhergesehenes beim Bau geschieht.
Ein Rechenbeispiel: Beim Ausheben der Baugrube beförderte der Bagger, trotz eines positiven Baugrundgutachtens, die Karosse eines alten PKW „Trabant“ zu Tage. Für die Bergung mussten Mehrkosten i.H.v. 10.000 Euro aufgewendet werden, die von der Versicherung übernommen wurden.
In einem anderen Fall wurde beim Baggern ein fünf Tonnen schwerer Findling entdeckt, dessen Bergung Kosten von über 15.000 Euro verursacht hat. Auch hier konnte die Versicherung den Bauherren helfen.
Wichtig für die finanzielle Sicherheit ist eine 4-fache Baufertigstellungs-Bürgschaft, der Gesetzgeber fordert lediglich 5%. Damit auch bei Insolvenz des Vertragspartners die Fertigstellung des Hauses wirklich erfolgen kann, ist das ein sehr wichtiger Vertragsbestandteil.
Ein Rechenbeispiel:
Bauherr A erwirbt ein Haus für 150.000 €. Bei Insolvenz seines Baupartners sind 5 % der Bausumme abgesichert, also 7.500 Euro. Damit kann kein Haus fertiggestellt werden.
Bauherr B hat die 4-fache Baufertigstellungs-Bürgschaft und kann mit 30.000 Euro rechnen.
Für die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs muss ein vom Wirtschaftsprüfer verwaltetes Baugeldkonto angelegt werden.
Unerlässlich ist auch die Baugewährleistungs-Bürgschaft in Höhe von 75.000 EUR. Bis zu fünf Jahre nach Schlüsselübergabe deckt sie Fälle eventuell auftretender Mängel ab.
Ein gutes Gefühl im Hinblick auf sicheres Bauen sind eine Festpreis- und Geld-zurück-Garantie, eine Bauzeitgarantie, sowie ein im Vertrag bereits enthaltenes Baugrundgutachten.
Diese und viele weitere wertvolle Hinweise finden zukünftige Bauherren auf der unabhängigen Webseite der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.
http://www.finanzierungsschutz.de/
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