Grundstückseintragung ins Grundbuch durch Behörden verzögert

Familie R. kaufte sich ihr Traumgrundstück im schönen Bayern. Da der Verkäufer des Grundstückes zum damaligen Zeitpunkt noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war (Verzögerung durch Behörden), konnte die Auflassungsvormerkung für Familie R. noch nicht im Grundbuch vorgemerkt werden. Ohne Nachweis, dass die Fam. R. im Grundbuch steht, kein Darlehen von der Bank, ohne Darlehenszusage kein Baubeginn.

Aufgrund der Bauzeitverzögerung mussten die jungen Eltern ihren Mietvertrag um weitere 6 Monate verlängern. Die Miete für die Münchner Wohnung belief sich im Monat auf 1.600,00 EUR. Parallel musste der Hauskredit nebst Bereitstellungszinsen bedient werden. Eine finanzielle Katastrophe bahnte sich für die Familie an, da Frau R. in dieser Zeit aufgrund der Geburt des 1. Kindes, nur Erziehungsgeld bekam. Damit konnte keiner rechnen. Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V. meldete den Fall umgehend der Versicherung, welche aufgrund dieser nicht vorhersehbaren Umstände die Bezahlung der Miete, für die Zeit der Bauzeitverlängerung, übernahm.