Laut Bauherrenschutzbund beträgt der Schaden bei einer Insolvenz im Durchschnitt 15.000 €. Damit ist klar, dass die vom Gesetzgeber als Mindestabsicherung vorgesehene Bürgschaft, bzw. der Einbehalt in Höhe von 5%, nur eine unzureichende Absicherung der Bauherren darstellt. Bei einem Kaufpreis von 120.000€ entspricht dies nur einem Betrag von 6.000€. Die Baufertigstellungsbürgschaft ist ein zentraler Punkt für die Sicherheit der Bauherren. Gerade wenn man für sich in Anspruch nimmt, das sicherste Haus Deutschlands vor, während und nach dem Hausbau zu sein, ist es besonders wichtig eine evtl. Insolvenz eines Baupartners abzusichern. Deshalb hat Town & Country eine 20%ige Fertigstellungsbürgschaft, bei jedem Haus und nicht nur die geforderten 5 % des Gesetzgebers. Das ist wichtig, denn damit ist die Fertigstellung des Hauses auch bei Insolvenz auf jeden Fall sichergestellt.
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